Auto Garage AG
Modellflug macht Spass ....
FLUGPLATZREGLEMENT
Modellflugplatz «WOLFSGARTEN» der MGOB
vom 05. Februar 2018
Einleitung, übergeordnete Vorschriften
Grundsätzlich sind die nationalen und kantonalen Gesetze und Verordnungen sowie die kommunalen Vorschriften bindend. Insbesondere folgende Vorschriften welche den Einsatz von Modellflugzeugen regeln sind bindend:
- Luftfahrtgesetz (LFG) und Luftfahrtverordnung (LFV) der Schweizer Eidgenossenschaft
- Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK)
- REM - Richtlinien für den Einsatz von Flugmodellen und den Betrieb von Modellflugplätzen des schweizerischen Modellflugverbandes (SMV)
1. Flugplatz MGOB, Berechtigung
Der Modellflugplatz «Wolfsgarten» der Modellfluggruppe Oberbaselbiet (nachfolgend MGOB), Mitglied des SMV im AeCS, Region Nordwestschweiz in 4455 Zunzgen/BL, steht ausschliesslich den Aktiv-Mitgliedern der MGOB zur Verfügung. Die Aktivmitglieder sind über die Kollektiv-Haftpflichtversicherung des SMV versichert.
Folgende Ausnahmen können vom Vorstand bewilligt werden:
- Probemitglieder in Begleitung eines Aktivmitgliedes der MGOB. Das Probemitglied hat den entsprechenden Haftpflicht-Versicherungsnachweis zu erbringen.
- Gäste, Mitglieder anderer Fluggruppen in Begleitung eines Aktivmitgliedes der MGOB. Der Gast hat den entsprechenden Haftpflicht-Versicherungsnachweis zu erbringen.
2. Zugelassene Modelle
Folgende Flugmodelle/Helikopter/Multikopter sind für den Betrieb zugelassen:
2.1 Modelle mit Verbrennungsmotoren
2.2 Modelle mit Turbinenantrieben
2.3 Modelle mit Elektromotoren
2.4 Segelflugmodelle
3. Flugbetrieb, Einschränkungen
Für Modelle mit Verbrennungsmotoren, Turbinenantrieben und lärmerzeugenden Elektromotoren gelten folgende Flugbetriebszeiten:
a) Montag – Freitag: 09.00h–12.00h 13.30h–20.00h
b) Samstag: 09.00h–12.00h 13.30h–18.00h
c) Sonntag:(01.10. - 31.03.): 14.00h–16.00h
An folgenden Tagen besteht für diese Modelle Flugverbot:
a) Sonntag (01.04. - 30.09.)
b) Folgende Feiertage:
- Neujahr
- Karfreitag
- Weihnachten (25.12.)
4. Flugraum, Sperrzone
Die erlaubte Flugzone ist auf dem Kartenausschnitt (Bild 1) violett eingezeichnet. Die eingezeichnete Linie im Norden begrenzt die Flugzone zu den Höfen «Lägerz» und «Wuest», die Ostlinie begrenzt die Flugzone zum Hof «Bisnacht». Diese Luftraumbegrenzungen dürfen nicht überflogen werden.
5. Lärmvorschriften, Schallpegel
Jeglicher übermässige Lärm ist zu vermeiden. Die Modelle sind mit den notwendigen technischen Schallschutzmassnahmen auszurüsten.
Der maximale Schallpegel der Modelle soll die gem. REM (Pkt. 4.8) angestrebten Grenzwerte nicht übersteigen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
6. Sicherheit
Flugmodelle, insbesondere schnell fliegende sowie grosse Modelle mit Leistungsstarken Antrieben, bergen ein erhebliches Gefahrenpotential. Technische und organisatorische Massnahmen helfen dabei, das Risiko eines Unfalls und insbesondere eines Personenschadens zu reduzieren. Trotzdem kann das Risiko eines Unfalls nicht vollumfänglich eliminiert werden, daher ist dieser Thematik besondere Aufmerksamkeit zu schenken und mit entsprechend umsichtigem Verhalten zu begegnen.
Die folgenden, der Sicherheit dienenden Massnahmen sind zu befolgen:
- Die beiden Faltsignale «Flugzeuge»
sind vor dem ersten Flug auf der Strasse aufzustellen
- Es sind betriebssichere und gewartete Modelle und RC-Anlagen einzusetzen. Jeder Pilot hat sicherzustellen, dass er keine anderen Flugmodelle/RC-Anlagen stören kann (z.B. durch Frequenzabsprachen oder Einsatz geeigneter RC-Systeme)
- Jeder Pilot hat sicherzustellen, dass er jederzeit Bescheid über sein Umfeld weiss. (z. B. durch Zuzug einer Hilfsperson oder die richtige Standortwahl).
- Der Pilotenstandort ist nicht auf der Piste. Die Piste nach dem Starten/Landen des Modells sofort verlassen.
- Beim Anlassen von Verbrennungsmotoren ist sicherzustellen, dass das Modell nicht unkontrolliert wegrollen kann (z.B. durch festbinden oder festhalten durch eine Hilfsperson).
- Hohe Motorendrehzahlen in Umgebung von Personen sind zu unterlassen. Flugzeug von Personen abdrehen, so dass ein Propellerbruch oder ein Lösen des Propellers keine Personen gefährden kann.
- Besondere Beachtung ist Modellen mit Elektromotoren zu schenken. Es ist sicherzustellen, dass Elektromotoren in der Nähe von Personen nicht anlaufen können (z.B. durch Ausstecken der Batterie). Während des Programmieren des Senders den Propeller abschrauben oder Elektromotor vom Stromkreis trennen.
- Nach der Landung nicht mit laufendem Motor bis zum Modellpark / Startbox zurückrollen. Motor auf der Graspiste abstellen.
- Start: Richtung so wählen, dass von Personen weggestartet wird.
- Landung: Landeanflugachse so wählen, dass nicht direkt auf Personen zugeflogen wird.
- Flugbahn des Modells so wählen, dass nicht gegen Personen geflogen wird. Kurven werden von Personen weggeflogen.
- Mit den Flugmodellen ist zu Strassenbenützern wie Autos, Fussgängern, Reitern, Fahrradfahrern etc. grosszügig Abstand zu halten, insbesondere auch beim Starten und Landen.
7. Umwelt
Die folgenden, der Umwelt dienenden Massnahmen sind zu befolgen:
- Es ist sicherzustellen, dass beim betanken der Modelle kein Treibstoff verschüttet wird und der Treibstoffüberlauf aufgefangen wird (Auffangwanne / Rücklauf in Tankstation).
- Bei Aussenlandungen soll das Modell falls möglich nur von einer Person geborgen werden, jeder Landschaden ist zu vermeiden.
- Die Autos sind auf dem Naturparkplatz zu parkieren. Jeder Landschaden ist zu vermeiden.
- Die Piste, der Parkplatz und der Grillplatz sind sauber zu halten. Abfälle werden weggeräumt.
8. Schlussbestimmungen
Jedermann trägt zur Einhaltung dieser Bestimmung sowie zur allgemeinen Ordnung auf diesem Modellflugplatz bei. Besondere Vorkommnisse sind unverzüglich dem Obmann oder dem Motorchef zu melden.
Mitglieder, welche durch ihr Verhalten andere gefährden oder auf irgendeine Weise den Ruf oder die Interessen der MGOB schädigen, werden vom Vorstand zur Rechenschaft gezogen.
Dieses Reglement wurde an der Generalversammlung der MGOB 2018 am 26.01.18 genehmigt.
Zunzgen, den 05.02.2018
Für den Vorstand
Präsident Motorchef
Patric Salfinger Peter Bilger
Diese Webseite verwendet Cookies. Hier kannst du auswählen, welche Cookies du zulassen willst und deine Auswahl jederzeit ändern. Klickst du auf 'Zustimmen', stimmst du der Verwendung von Cookies zu.